Träger


Der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Deggendorf e.V. ist Träger des freien Kindergartens in Deggendorf. Der Verein ist gemeinnützig und seine Aufgaben werden in erster Linie durch Elternarbeit erfüllt. Durch die freie Trägerschaft besteht eine Unabhängigkeit, die im Rahmen unserer Kompetenzen ideelle und organisatorische Entscheidungsfreiheiten läßt.

Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Deggendorf e.V. Alle aktiven Mitglieder, ob Eltern, ErzieherInnen oder Freunde der Pädagogik haben das gleiche Stimmrecht und leisten die Vereinsarbeit gemeinsam. Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand wird alle drei Jahre von den Vereinsmitgliedern gewählt.

Das Vereinsziel, die Förderung der Waldorfpädagogik, wird in erster Linie durch die Trägerschaft für den freien Kindergarten verfolgt. Dabei stehen die Sicherung der finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb, die Instandhaltung der Räume und Verbesserungen des Kindergartenbetriebs an erster Stelle.

Darüber hinaus werden Veranstaltungen - beispielsweise Vorträge, Kinderbetreuungen bei Festen und öffentliche Präsentationen - zum Teil organisiert bzw. durchgeführt, um die pädagogischen Waldorf-Konzepte auch außerhalb des Kindergartens bekannt zu machen.

Einen Mitgliedsantrag und die Satzung des Vereins können sie sich hier ausdrucken:

pdf-Symbol Antrag auf Mitgliedschaft im PDF-Format (.pdf)
pdf-Symbol Satzung des Vereins im PDF-Format (.pdf)

Spenden (steuerabzugsfähig) sind für unsere Arbeit - insbesondere den Betrieb des Freien Kindergartens mit Waldorfpädagogik - nötig und auf folgendes Konto erwünscht:

Kreditinstitut: Sparkasse Deggendorf
Bankleitzahl: 741 500 00
Konto-Nummer: 380 014 621
IBAN: DE36 7415 0000 0380 0146 21
SWIFT-BIC: BYLADEM1DEG

(Sofern Sie eine Spendenbescheinigung benötigen vermerken Sie es bitte im Verwendungszweck; die Zusendung der Spendenbescheinigung erfolgt umgehend; wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe, Erziehung und Bildung nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Deggendorf, StNr. 108/111/40193 K03 vom 20.04.2011 für den Zeitraum bis zum 19.04.2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.)