Träger
Der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Deggendorf e.V. ist
Träger des freien Kindergartens in Deggendorf. Der Verein ist
gemeinnützig und seine Aufgaben werden in erster Linie durch
Elternarbeit erfüllt. Durch die freie Trägerschaft besteht eine
Unabhängigkeit, die im Rahmen unserer Kompetenzen ideelle und
organisatorische Entscheidungsfreiheiten läßt.
Alle aktiven Mitglieder, ob Eltern, ErzieherInnen oder Freunde der
Pädagogik haben das gleiche Stimmrecht und leisten die Vereinsarbeit
gemeinsam. Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung
statt. Der Vorstand wird alle drei Jahre von den Vereinsmitgliedern
gewählt.
Das Vereinsziel, die Förderung der Waldorfpädagogik, wird in erster
Linie durch die Trägerschaft für den freien Kindergarten verfolgt.
Dabei stehen die Sicherung der finanziellen Mittel für den laufenden
Betrieb, die Instandhaltung der Räume und Verbesserungen des
Kindergartenbetriebs an erster Stelle.
Darüber hinaus werden Veranstaltungen - beispielsweise Vorträge,
Kinderbetreuungen bei Festen und öffentliche Präsentationen - zum
Teil organisiert bzw. durchgeführt, um die pädagogischen
Waldorf-Konzepte auch außerhalb des Kindergartens bekannt zu machen.
Einen Mitgliedsantrag und die Satzung des Vereins können sie sich
hier ausdrucken:
Antrag auf Mitgliedschaft im PDF-Format (.pdf)
Satzung des Vereins im PDF-Format (.pdf)
Spenden (steuerabzugsfähig) sind für unsere Arbeit - insbesondere
den Betrieb des Freien Kindergartens mit Waldorfpädagogik - nötig
und auf folgendes Konto erwünscht:
Kreditinstitut: Sparkasse Deggendorf
Bankleitzahl: 741 500 00
Konto-Nummer: 380 014 621
IBAN: DE36 7415 0000 0380 0146 21
SWIFT-BIC: BYLADEM1DEG
(Sofern Sie eine Spendenbescheinigung benötigen vermerken Sie es
bitte im Verwendungszweck; die Zusendung der Spendenbescheinigung
erfolgt umgehend; wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe,
Erziehung und Bildung nach dem letzten uns zugegangenen
Freistellungsbescheid des Finanzamtes Deggendorf, StNr.
108/111/40193 K03 vom 20.04.2011 für den Zeitraum bis zum
19.04.2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des
Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.)